Wappenkunde - Tecklenborg

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Bürgerwappen / Hauszeichen

Seit dem 14. Jahrhundert sind Wappen bürgerlicher Familien nachgewiesen. Vereinzelte Nachweise finden sich auch schon früher. Es ist ein Irrtum, wenn angenommen wird, früher hätten nur Angehörige des Adels ein Familienwappen geführt.

Die frühesten Wappen bürgerlicher Familien stammen aus dem 14. Jahrhundert. Auch für diesen Personenkreis bildeten Siegelzwang und Siegelführung den unmittelbaren Anlass zur Wappenannahme und zum Wappengebrauch, denn ein Siegel ohne Bild ist undenkbar.

Die im Siegelbild verwendeten, persönlichen Wappen wurden zwangsläufig zu bürgerlichen Familienwappen und an die Nachkommen weitergegeben. Das Familienwappen wurde zum gemeinsamen - generationsübergreifenden - Symbol einer Familie. Das Wappen im Siegelbild diente auch als eine Art Unterschrift, denn die meisten Menschen konnten in dieser Zeit nicht schreiben. Mussten sie etwas unterschreiben, so drückten sie Siegelring / Petschaft in Wachs oder in Siegellack.


Quelle:
Müller-Bruns, Dieter:
Bürgerliche Wappen, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 4/2004, S. 24 ff.









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